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Hinweise und Tipps für Ihr Arbeitszeugnis |
Ein Arbeitszeugnis gibt Auskunft über, Art und Dauer der Tätigkeiten, der Leistungen und Kenntnisse, sowie über das Verhalten des Arbeitnehmers. Arbeitszeugnisse erfüllen somit einen Nachweis über eine Art Eignungsnachweis bei der Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz. Das Arbeitszeugnis ist somit das in der Regel wertvollste Papier für den Personalentscheider. Je nach Qualität des Arbeitszeugnisses kann es das berufliche Fortkommen erleichtern oder auch erschweren.
Gesetzliche Regelungen zum Arbeitszeugnis:
-Der Arbeitgeber muss die Leistungen wahrheitsgetreu angeben -Die ausgeübten Tätigkeiten sollten vollständig aufgeführt werden -Geheimcodes sind verboten -Durch das Zeugnis sollten dem Arbeitnehmer keine unnötigen Nachteile entstehen -Krankheitszeiten dürfen nicht angegeben werden -Der Kündigungsgrund darf nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis erscheinen -Des weiteren gehören Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeiten nicht in ein Arbeitszeugnis
Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet ein Arbeitszeugnis auszustellen, vorausgesetzt es lag oder liegt ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis vor. Von sich aus, muss der Arbeitgeber die Ausstellung jedoch nicht veranlassen. Des weiteren entscheiden Sie, ob Sie die Ausstellung eines einfachen oder eines qualifizierten Zeugnisses wünschen. Im übrigen verjährt der Anspruch auf ein Zeugnis nach 3 Jahren!
Das einfache Arbeitszeugnis
Wenn Sie als Arbeitnehmer ein einfaches Arbeitszeugnis fordern, dürfen darin keine Beurteilungen Ihrer Leistungen, oder Ihres Verhaltens vorgenommen werden. In einigen Branchen mit gering qualifizierten Arbeiten, ist es eher die Regel einfache Zeugnisse auszustellen. Da diese meist recht kurz ausfallen, ist die Verwendung einer halben DIN A4 Seite im Querformat nichts ungewöhnliches.
Inhalt und Aufbau eines einfachen Arbeitszeugnisses
1. Briefkopf mit vollständigen Angaben zum Arbeitgeber 2. Zeugnis als Überschrift 3. Ihren Vor- und Zuname (Zusatz Herr oder Frau muß vorhanden sein!) 4. Geburtsdatum und Geburtsort 5. Dauer der Beschäftigung (Krankheitstage und Sonderurlaube sind mit zu berücksichtigen) 6. Art der Beschäftigung (genaue Beschreibung)
Da sich der Leser dieses Zeugnisses ein genaues Bild von der ausgeübten Tätigkeit machen möchte, reicht eine einfache Berufsbezeichnung (z. B. Schlosser) nicht. Genauer ist hier die Bezeichnung: Schlosser in der Abteilung für…!
7. Abschlussformulierung
War Ihr Arbeitgeber mit Ihnen zufrieden, wird er Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute wünschen.
8. Ort und Datum 9. Unternehmen 10.Unterschrift
Das qualifizierte Arbeitszeugnis
Immer mehr ausscheidende Arbeitnehmer verlangen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Es ist somit der meist verwendete Zeugnistyp. Diese Art der Zeugnisse entsprechen im Großen und Ganzen dem einfachen Zeugnis und werden mit ausführlichen Angaben zur Beurteilung des Arbeitnehmers erweitert. Leider kommt es dabei oft auch zu Konflikten, wenn die Meinung des Arbeitgebers über den Arbeitnehmer und dessen Selbsteinschätzung auseinander gehen.
Wie schon erwähnt, sollte das qualifizierte Zeugnis die Fähigkeiten, Leistungen und das Engagement des Mitarbeiters möglichst objektiv beurteilen.
Inhalt und Aufbau des qualifizierten Arbeitszeugnis
1. Briefkopf mit vollständigen Angaben zum Arbeitgeber 2. Zeugnis als Überschrift 3. Ihren Vor- und Zunamen 4. Geburtsdatum und Geburtsort 5. Beschäftigungsdauer (beginnend mit Ihrem Eintrittstermin) 6. Die genaue Tätigkeitsbeschreibung (Haupt- und Nebentätigkeiten) 7. Leistungsbeurteilung
* Beurteilung der Arbeitsbereitschaft und der Arbeitsbefähigung * Beurteilung der Arbeitsweise * Nennung spezieller Fähigkeiten und Kenntnisse * Nennung eventueller Führungskompetenzen * Schlussteil der Leistungsbeurteilung
8. Ihr Verhalten in Bezug auf Vorgesetzte, Mitarbeiter und Kunden (gegebenenfalls Geschäftspartner) 9. Auch die Gründe für Ihr Ausscheiden sollten vorhanden sein 10. Schlusssatz 11. Ort und Datum 12. Unternehmen 13. Unterschrift
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